Markt 25, 04600 Altenburg, Thüringen
Verkehrswert
122.000 €
Termin
2. Dezember 2026
11:00 Uhr
122.000€
Im Vergleich: 57 % unter dem mittleren Verkehrswert der 133 Mehrfamilienhäuser, die aktuell in Deutschland versteigert werden (282.000 €).
Im ersten Termin: Unter 61.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 85.400 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
2. Dezember 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Nebengebäude, Burgstraße 11, 04600 Altenburg / Raum: NG 105 Sitzungssaal 1. OG
Aktenzeichen
K 0027/2024
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Mittwoch, 25. November 2026
Mittwoch, 2. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Thüringen · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
91.205 €
85.000 € Kaufpreis + 6.205 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.310 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Wohn-/Geschäftshaus
Ort
04600 Altenburg
dreigeschossiges Geschäftswohnhaus mit nicht ausgebautem DG und Spitzboden, Baujahr 1554, umgebaut 1909, 2 Gewerbeeinheiten - Ladengeschäfte, 2 - Wohnungen, nicht unterkellert Gesamteindruck ist befriedigend, tlw. vermietet, eigengenutzt eingebaute Orgel im 1. OG Dachstuhl stark biologisch befallen mit Fäulniserscheinungen, Hofbefestigungen, Schuppenkomplex
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.