Zur Karte

Vierfamilienhaus mit zwei Doppelgaragen

Neumühlweg 118, 90449 Nürnberg, Bayern

Versteigerung in 11 Tagen

Verkehrswert

725.000 €

Termin

17. November 2026

10:30 Uhr

Verkehrswert

725.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
362.500507.500

Im ersten Termin: Unter 362.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 507.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

17. November 2026 · 10:30 Uhr

Versteigerungsort

Zi. 216, Amtsgericht Nürnberg, Flaschenhofstr. 35

Aktenzeichen

0006 K 0182/2023

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 10. November 2026

  • 72.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerungin 11 Tagen

Dienstag, 17. November 2026

  • 10:30 Uhr
  • Amtsgericht Nürnberg in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Bayern · GrESt 3,5 %

Grunderwerbsteuer3,5 %17.745 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %2.535 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.521 €
Summe Nebenkosten21.801 €(4,3 %)

Gesamtinvestition

528.801 €

507.000 € Kaufpreis + 21.801 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung72.500 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 25.705 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Vierfamilienhaus mit zwei Doppelgaragen

Wohnfläche

336 m²

Preis je m²

2.158 €

Grundstücksfläche

780 m²

Baujahr

1971

Nutzungsstatus

Vermietet

Ort

90449 Nürnberg

Objektbeschreibung

Freistehendes Vierfamilienhaus mit zwei Doppelgaragen im Nürnberger Westen, im Stadtteil Gebersdorf nahe dem Rednitzgrund und dem Naturschutzgebiet Haimendorf, rund 9,1 km südwestlich der Innenstadt. Das ursprünglich 1971 als Ein- beziehungsweise Zweifamilienhaus errichtete Gebäude wurde 1981 um ein ausgebautes Dachgeschoss und 1986 um einen Anbau erweitert und verfügt über Keller-, Erd-, Ober- und Dachgeschoss.

Je eine Wohnung befindet sich im Erd- und im Dachgeschoss, zwei weitere Wohnungen liegen im Obergeschoss, insgesamt somit vier Wohneinheiten. An der Nordwest- und der Südostgrenze des Grundstücks stehen zwei Doppelgaragen, wobei die südöstliche Garage vollständig unterkellert ist.

Wesentliche Modernisierungen wurden laut Gutachten bis dato nicht durchgeführt, die Wohnungen zeigen sich weit überwiegend im Zustand ihrer Bau- beziehungsweise Ausbauzeit. Es besteht ein erheblicher Instandhaltungs- und Reparaturrückstau, der energetische Zustand ist unterdurchschnittlich.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 10 Befunde aus dem Gutachten, 1 davon als schwer eingestuft
  • Grundbuch: Gemarkung
  • 4 Einheiten mit Fläche, Ist-Miete und Marktmiete
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • 3 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 2 weitere Fotos zum Objekt
Pro freischaltenKostenloses Konto anlegen, dann Pro 7 Tage gratis testen, danach 17,90 € im Monat.

Amtliche Objektbeschreibung

"siehe amtliche Beschreibung"

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Massives Haus mit Satteldach aus Dachziegeln. Fassade verputzt, ohne Wärmedämmung. Fenster teils Alu, teils Holz, beide doppelt verglast.

Befunde des Gutachters · 10 Befunde

  • Außenanlagen (3)
  • Heizung (2)
  • Keller
  • Fassade
  • Dach
  • Innenausbau
  • Sanitär

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.