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Unbebautes Grundstück mit Überbau

Am Heiligenhäuschen 7, 41472 Holzheim, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 96 Tagen

Verkehrswert

570.000 €

Termin

12. Februar 2027

09:00 Uhr

Teilungsversteigerung

Dieses Verfahren dient der Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft. Mehrere Parteien sind Miteigentümer und bieten gegeneinander.

Aufhebung Gemeinschaft

Verkehrswert

570.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
285.000399.000

Im ersten Termin: Unter 285.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 399.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

12. Februar 2027 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

1. Etage, Sitzungssaal 130, Breite Straße 48, 41460 Neuss

Aktenzeichen

0031 K 0020/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 5. Februar 2027

  • 57.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Freitag, 12. Februar 2027

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Neuss in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. März 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %25.935 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.995 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.197 €
Summe Nebenkosten29.127 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

428.127 €

399.000 € Kaufpreis + 29.127 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung57.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 20.229 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Unbebautes Grundstück

Grundstücksfläche

1.004 m²

Baujahr

1958

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

41472 Holzheim

Objektbeschreibung

Unbebautes Grundstück in der gut eingestuften Wohnlage Neuss-Holzheim mit guter Verkehrsanbindung, im Einzugsbereich der Landeshauptstadt Düsseldorf. Auf dem Flurstück 1411 steht ein Gebäudeteil eines freistehenden Dreifamilienhauses, das den Überbau bildet, während das Flurstück 1412 unbebaut ist.

Das Wohnhaus stammt im Ursprung aus dem Jahr 1958 und wurde später erweitert und aufgestockt. Bei der Ortsbesichtigung wurden zwei vermietete Wohneinheiten festgestellt, eine Wohneinheit wird selbst genutzt. Das unbebaute Teil wird als Nutzgarten genutzt.

Die Risse in der Putzfassade gelten als kleinere Mängel, für die keine wirtschaftliche Wertminderung kalkuliert wird. Der Überbau mindert den Wert, weil der überbaute Teil für die Restnutzungsdauer des Gebäudes von rund 30 Jahren nicht nutzbar ist.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 1 Befund aus dem Gutachten
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 4 mehr
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Objekt laut Gutachten:

Unbebautes Grundstück in Neuss mit Überbau.

Lage: Am Heiligenhäuschen/Am Heiligenhäuschen 7, 41472 Neuss-Holzheim.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Massive Bauweise, teilweise unterkellert. Satteldach mit Dachsteinen aus Beton. Fenster aus Leichtmetall, doppelt verglast.

Befunde des Gutachters · 1 Befund

  • Fassade

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.