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Unbebautes Grundstück

Havelaue 33, 16515 Friedrichsthal, Brandenburg

Versteigerung in 6 Tagen

Verkehrswert

12.700 €

Termin

12. November 2026

09:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden
Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

12.700€

Wertgrenzen
50 %70 %
6.3508.890

Im ersten Termin: Unter 6.350 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 8.890 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

12. November 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Aktenzeichen

0007 K 0013/2024

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 5. November 2026

  • 1.270 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 6 Tagen

Donnerstag, 12. November 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Neuruppin in Brandenburg
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Brandenburg · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %585 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %45 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %27 €
Summe Nebenkosten657 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

9.657 €

9.000 € Kaufpreis + 657 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung1.270 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 456 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

unbebautes Grundstück

Grundstücksfläche

633 m²

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

16515 Friedrichsthal

Objektbeschreibung

Unbebautes Grundstück von 633 m² in Oranienburg-Friedrichsthal, gelegen in einer gewachsenen Wohngegend mit offener Bebauung. Das Grundstück ist als Grünland ausgewiesen und befindet sich als gefangenes, rückwärtiges Grundstück hinter angrenzenden Wohngrundstücken, fußläufig erreichbar nur über fremde Grundstücksbereiche.

Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich nach §35 BauGB (Außenbereich), da kein Bebauungsplan vorhanden ist. Die Erschließung ist nicht ortsüblich und erfolgt ausschließlich fußläufig über die angrenzenden Nachbargrundstücke.

Das Grundstück wird aufgrund seiner gefangenen Lage als hausnahes Gartenland bewertet. Der Ortskern von Friedrichsthal bietet zentrale Funktionen mit Grundschule, Kindergarten, Handel, Arzt und Gaststätte in fußläufiger Entfernung.

Auctia Pro

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  • Grundbuch: Gemarkung
  • 1 weitere Angabe in den Eckdaten
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Amtliche Objektbeschreibung

siehe amtliche Bekanntmachung

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.