Werneuchen, Hirschfelde, Brandenburg
Verkehrswert
162.000 €
Termin
3. Dezember 2026
09:00 Uhr
162.000€
Im ersten Termin: Unter 81.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 113.400 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
3. Dezember 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Strausberg, Saal 2
Aktenzeichen
0003 K 0074/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Donnerstag, 26. November 2026
Donnerstag, 3. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Brandenburg · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
121.249 €
113.000 € Kaufpreis + 8.249 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.729 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Keine Angabe
Ort
Hirschfelde
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um ein Flurstück, welches zuletzt als Pferdekoppel genutzt wurde. Es sind einige Ablagerungen vorhanden (Container mit Hausrat). Die Breite des Flurstücks (entspricht der Straßenfront) beträgt ca. 50 m. Die mittlere Tiefe wurde mit ca. 54 m gemesssen. Das Geländeprofil ist weitgehend eben. Im hinteren Bereich ist Aufwuchs (kleine Bäume und Büsche) vorhanden.
weitere Details unter www.ZVG.com
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.