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Sanierungsbedürftiges Zweifamilienhaus

Krötenburgstraße 5, 63667 Nidda, Hessen

Versteigerung in 18 Tagen

Verkehrswert

204.000 €

Termin

24. November 2026

09:30 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

204.000€

Im Vergleich: etwa so hoch wie der mittlere Verkehrswert der 42 Häuser, die aktuell in Hessen versteigert werden (199.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
102.000142.800

Im ersten Termin: Unter 102.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 142.800 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

24. November 2026 · 09:30 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Büdingen, Stiegelwiese 1, 63654 Büdingen, Raum: Saal 1

Aktenzeichen

0007 K 0035/2024

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 17. November 2026

  • 20.400 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Dienstag, 24. November 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Büdingen in Hessen
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Hessen · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %8.580 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %715 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %429 €
Summe Nebenkosten9.724 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

152.724 €

143.000 € Kaufpreis + 9.724 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung20.400 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 7.250 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Zweifamilienhaus

Wohnfläche

166 m²

Preis je m²

1.229 €

Grundstücksfläche

365 m²

Baujahr

ca. 1950

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

63667 Nidda

Objektbeschreibung

Zweifamilienhaus am nordöstlichen Stadtrand von Nidda, errichtet vermutlich in den 1950er oder 1960er Jahren, auf einem 365 m² großen, nahezu ebenen und rechteckigen Grundstück. Der Massivbau mit Satteldach verfügt über ein teilausgebautes Untergeschoss, in dem sich früher ein Kiosk befand, sowie ein Erdgeschoss und Obergeschoss mit jeweils einer Wohnung und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss.

Das Gebäude wird vermutlich vom Eigentümer selbst genutzt, eine Vermietung ist nicht bekannt. Für beide Wohnungen sowie den Kellerausbau und zwei Stellplätze wurde im Ertragswertverfahren eine marktübliche Nettokaltmiete von zusammen rund 15.412 Euro jährlich angesetzt.

Der Gutachter stellt einen offensichtlichen Modernisierungsstau fest, das Haus ist nicht barrierefrei, zudem liegt ein Teil des Grundstücks im Überschwemmungsgebiet und im städtebaulichen Sanierungsgebiet Schillerstraße. Für Käufer bedeutet dies erheblichen Instandsetzungsbedarf, dem jedoch eine Lage mit langfristigem Entwicklungspotenzial gegenübersteht.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 5 Befunde aus dem Gutachten
  • Wertermittlung: Sachwert, Ertragswert, Liegenschaftszins
  • Grundbuch: Blatt, Gemarkung
  • 3 Einheiten mit Fläche, Ist-Miete und Marktmiete
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 2 mehr
  • 5 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Baujahr 1950/60, Modernisierungsstau

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Massivbau mit Holz- oder Massivdecken, ein Satteldach mit etwa 25 bis 30 Grad Neigung ohne Drempel. Die Fenster sind größtenteils aus Kunststoff mit Doppelverglasung.

Befunde des Gutachters · 5 Befunde

  • Fassade (4)
  • Innenausbau

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.