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Sanierungsbedürftiges Zweifamilienhaus

Michelsberger Straße 36, 34621 Linsingen, Hessen

Versteigerung in 100 Tagen

Verkehrswert

50.000 €

Termin

15. Februar 2027

09:30 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

50.000€

Im Vergleich: 79 % unter dem mittleren Verkehrswert der 101 Häuser, die aktuell in Hessen versteigert werden (238.040 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
25.00035.000

Im ersten Termin: Unter 25.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 35.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

15. Februar 2027 · 09:30 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Steinkautsweg 2, Saal 108

Aktenzeichen

0032 K 0020/2021

Verfahren

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 8. Februar 2027

  • 5.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Montag, 15. Februar 2027

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Schwalmstadt in Hessen
Kaufpreiszahlung

ca. März 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Hessen · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %2.100 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %175 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %105 €
Summe Nebenkosten2.380 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

37.380 €

35.000 € Kaufpreis + 2.380 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung5.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.775 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Zweifamilienhaus

Wohnfläche

164 m²

Preis je m²

305 €

Grundstücksfläche

807 m²

Baujahr

1968

Zimmer

8

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

34621 Linsingen

Objektbeschreibung

Freistehendes Zweifamilienhaus am nordwestlichen Ortsrand von Linsingen, einem kleinen Ort mit rund 160 Einwohnern, etwa 5 km von Frielendorf entfernt. Das zweigeschossige Gebäude aus den Jahren 1967/68 ist voll unterkellert und hat ein nicht ausgebautes Dachgeschoss sowie eine Garage im Keller.

Beide Etagen bieten jeweils vier Zimmer, Küche, Bad und WC, im Erdgeschoss kommt ein Balkon hinzu. Das Haus steht seit 2015 leer, Mieteinnahmen gibt es daher nicht.

Beide Wohnungen sind durchgreifend modernisierungs- und renovierungsbedürftig, im Erdgeschoss kam es zudem zu einem Wasserschaden am Fußbodenaufbau. Hinzu kommen Sanierungsbedarf an der Fassade, ein baufälliger Eingangsvorbau und zurückzubauende Schuppen auf dem Grundstück. Für Käufer mit Sanierungsbereitschaft bietet das Grundstück mit 807 m² Gestaltungsspielraum.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 6 Befunde aus dem Gutachten, 3 davon als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Sachwert
  • Grundbuch: Blatt, Gemarkung
  • 2 Einheiten mit Fläche, Ist-Miete und Marktmiete
  • Energie: Heizungstyp
  • 2 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Zweifamilienhaus

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauzustand

Schlecht

Der Gutachter beschreibt beide Wohnungen als durchgreifend modernisierungs- und renovierungsbedürftig.

Bauweise

Massiv gebautes Haus, voll unterkellert, mit Kalksandsteinmauerwerk im Keller und Spanmauerwerk darüber. Holzsatteldach mit Dachsteinen aus Beton. Holzfenster mit Kunststoffrollläden.

Befunde des Gutachters · 6 Befunde

  • Fassade (2)
  • Innenausbau
  • Keller
  • Elektro
  • Außenanlagen

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.