Alter Blobach 31, 99974 Mühlhausen, Thüringen
Verkehrswert
71.300 €
Termin
26. November 2026
11:00 Uhr
71.300€
Im Vergleich: 75 % unter dem mittleren Verkehrswert der 133 Mehrfamilienhäuser, die aktuell in Deutschland versteigert werden (282.000 €).
Im ersten Termin: Unter 35.650 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 49.910 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
26. November 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Haus B, Untermarkt 17, 99974 Mühlhausen/Thüringen / Raum: VI Sitzungssaal 2. OG
Aktenzeichen
0006 K 0014/2026
Nächste Schritte
Donnerstag, 19. November 2026
Donnerstag, 26. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Thüringen · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
53.650 €
50.000 € Kaufpreis + 3.650 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.535 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Mehrfamilienhaus
Ort
99974 Mühlhausen
Objekt 1: Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen in zentraler Lage der Stadt, ca. 189 m² Wohnfläche, mit rückwärtigem Garten, nach Wasserschaden erhöhter Sanierungsaufwand, leerstehend. Es konnte lediglich eine Außenschätzung erfolgen. Die Einsichtnahme in das Gutachten wird empfohlen. | Objekt 2:
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.