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ehemaliges agrochemisches Zentrum in Mühlhausen

Industriestraße, 99974 Mühlhausen, Thüringen

Versteigerung in 34 Tagen

Termin

10. Dezember 2026

13:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

Nicht verfügbar

Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.

Versteigerungstermin

10. Dezember 2026 · 13:00 Uhr

Versteigerungsort

Haus B, Untermarkt 17, 99974 Mühlhausen/Thüringen / Raum: VI Sitzungssaal 2. OG

Aktenzeichen

0006 K 0038/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 3. Dezember 2026

  • 10 % des Verkehrswertes
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Donnerstag, 10. Dezember 2026

  • 13:00 Uhr
  • Amtsgericht Mühlhausen in Thüringen
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.

Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.

Eckdaten

Objektart

ehemaliges agrochemisches Zentrum

Ort

99974 Mühlhausen

Amtliche Objektbeschreibung

Objekt 1: baureifes Land im Gewerbegebiet mit Umfassungswänden Die Einsichtnahme in das Gutachten wird empfohlen. | Objekt 2: Verkehrsfläche

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.