Karlsteinweg 3/3a, 21279 Appel, Niedersachsen
Verkehrswert
481.000 €
Termin
17. November 2026
13:30 Uhr
481.000€
Im Vergleich: 58 % über dem mittleren Verkehrswert der 14 Mehrfamilienhäuser, die aktuell in Niedersachsen versteigert werden (305.000 €).
Im ersten Termin: Unter 240.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 336.700 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
17. November 2026 · 13:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt, Raum: CE.02
Aktenzeichen
0012 K 0031/2025
Nächste Schritte
Dienstag, 10. November 2026
Dienstag, 17. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Niedersachsen · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
356.546 €
337.000 € Kaufpreis + 19.546 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 17.086 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Mehrfamilienhaus
Ort
21279 Appel
Es handelt sich um ein bebautes Grundstück mit einem freistehenden Wohngebäude mit 3 Wohneinheiten (durch Brandschaden stark beschädigt), aufgeteilt in Kellergeschoss, Nutzfläche ca. 249 m², Erdgeschoss (Wohnung 1), Wohnfläche ca. 130 m², Nutzfläche ca. 9 m², Dachgeschoss (Wohnung 2), Wohnfläche ca. 109 m², Erd- und Dachgeschoss (Wohnung 3), Wohnfläche ca. 103 m², im Gebäude integrierte Garage, Kfz-Unterstand mit ca. 63 m² Nutzfläche, Gaszentralheizung, ursprüngliches Baujahr 1976, Garage und Kfz-Unterstand im Jahr 1990 errichtet, Anbau/Erweiterung 2. Wohneinheit im Jahr 1997, Erweiterung/Einbau 3. Wohneinheit im Jahr 2004.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.