Am Aarbach 10, 21279 Appel, Niedersachsen
Verkehrswert
457.000 €
Termin
19. Januar 2027
13:30 Uhr
457.000€
Im Vergleich: 139 % über dem mittleren Verkehrswert der 89 Häuser, die aktuell in Niedersachsen versteigert werden (191.000 €).
Im ersten Termin: Unter 228.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 319.900 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
19. Januar 2027 · 13:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt, Raum: CE.02
Aktenzeichen
0012 K 0022/2025
Nächste Schritte
Dienstag, 12. Januar 2027
Dienstag, 19. Januar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Niedersachsen · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
338.560 €
320.000 € Kaufpreis + 18.560 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 16.224 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
21279 Appel
Es handelt sich um ein bebautes Grundstück mit einem freistehenden, vermieteten Einfamilienwohnhaus mit Garage und Unterstand, aufgegliedert in Keller-, Erd- und nicht ausgebautem Dachgeschoss, Wohnfläche Erd- und Dachgeschoss rd. 154 m², Nutzfläche Kellergeschoss rd. 115 m², Ölheizung, Ursprungsbaujahr Wohngebäude 1973, Einbau Gaube 1987 und Errichtung Garage mit Abstellraum 1991.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.