74744 Ahorn-Eubigheim, Baden-Württemberg
Verkehrswert
4.621 €
Termin
4. Dezember 2026
09:30 Uhr
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
4.621€
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
Im ersten Termin: Unter 2.311 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 3.235 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
4. Dezember 2026 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Schmiederstraße 22, 97941 Tauberbischofsheim
Saal: siehe amtliche Bekanntmachung
Aktenzeichen
2 K 7-25
Nächste Schritte
Freitag, 27. November 2026
Freitag, 4. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Die Daten stammen von zvg.com, einem privaten Anbieter.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Baden-Württemberg · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
3.174 €
3.000 € Kaufpreis + 174 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 152 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Landwirtschaftsflächen
Grundstücksfläche
9.750 m²
Ort
74744 Ahorn-Eubigheim
Zwei landwirtschaftlich genutzte Flurstücke in der Gemarkung Eubigheim, Gemeinde Ahorn-Eubigheim, mit zusammen 9.750 m² Fläche. Flurstück 2321 ist überwiegend Biotopfläche und als Grünland genutzt, Flurstück 2153 ist einfaches Ackerland.
Das Gutachten bewertet beide Flurstücke im Vergleichswertverfahren. Eine Bebauung ist nicht vorhanden.
Der Wert ist im Wesentlichen durch die Biotopfläche auf Flurstück 2321 geprägt.
Auctia Pro
2 K 7-25: Landwirtschaftsflächen in Ahorn-Eubigheim
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.