o. Angabe, Belgern-Schildau, Sachsen
Verkehrswert
5.000 €
Termin
9. Dezember 2026
10:00 Uhr
5.000€
Im ersten Termin: Unter 2.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 3.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
9. Dezember 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Saal 101, 1. OG, Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig
Aktenzeichen
0467 K 0124/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Mittwoch, 2. Dezember 2026
Mittwoch, 9. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen · GrESt 5,5 %
Gesamtinvestition
4.252 €
4.000 € Kaufpreis + 252 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 203 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Landwirtschaftsfläche
Ort
Belgern-Schildau
Waldfläche in Belgern-Schildau Ein Flurbereinigungsverfahren ist anhängig. An die Stelle des Flst. 75 treten die Flurstücke 2073/1/165 zu 1.123 qm und 2073/1/167 zu 7.836 qm. Der Ersteher tritt in das Flurbereinigungsverfahren ein.
Gutachten Download unter www.zvsachsen.de
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.