Zu Dohlen, Ober-Saulheim, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
4.795 €
Termin
18. November 2026
09:00 Uhr
4.795€
Im ersten Termin: Unter 2.398 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 3.357 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
18. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Saal 107
Aktenzeichen
K 0050/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Mittwoch, 11. November 2026
Mittwoch, 18. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
3.174 €
3.000 € Kaufpreis + 174 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 152 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
Ort
Ober-Saulheim
Eingetragen im Grundbuch von Nieder-Saulheim
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Ober-Saulheim | Nr. 6 Fl.Nr.: 270/1 | Landwirtschaftsfläche Zu Dohlen | 922 | 5894 BV 47 |
Zusatz: in Erbengemeinschaft
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angaben d. Sachverständigen):
Landwirtschaftliche Fläche (Weinberg), Brache. Die Pflanzrechte sind nicht von der Versteigerung erfasst.
Verkehrswert: · 4.795,00 €
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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