Bahnhofstraße 76, 55296 Harxheim - bei Mainz, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
811.000 €
Termin
17. Dezember 2026
14:00 Uhr
811.000€
Im Vergleich: 377 % über dem mittleren Verkehrswert der 85 Häuser, die aktuell in Rheinland-Pfalz versteigert werden (170.000 €).
Im ersten Termin: Unter 405.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 567.700 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
17. Dezember 2026 · 14:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Mainz
Saal: siehe amtliche Bekanntmachung
Aktenzeichen
0260 K 0070/2024
Nächste Schritte
Donnerstag, 10. Dezember 2026
Donnerstag, 17. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
600.944 €
568.000 € Kaufpreis + 32.944 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 28.798 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
55296 Harxheim - bei Mainz
Eingetragen im Grundbuch von Harxheim [bei Mainz]
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Harxheim [bei Mainz] | Flur 3 Nr. 556 | Gebäude- und Freifläche Bahnhofstraße 76 | 960 | 2509 BV1 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und einer Garage; unterkellert, eingeschossig, ausgebautes Dachgeschoss, freistehend; Baujahr ca. 1965, Modernisierung ca. 1998; Wohn- u. Nutzfläche: Hauptwohnung rd. 213 m², Einlieferwohnung rd. 78 m²; Hauptwohnung leerstehend, Einliegerwohnung vermietet (480 EUR/monatl.)
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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