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land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Bahnsdorf

03103 Neu-Seeland, Brandenburg

Versteigerung in 82 Tagen

Verkehrswert

6.092 €

Termin

27. Januar 2027

09:30 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

6.092€

Wertgrenzen
50 %70 %
3.0464.264

Im ersten Termin: Unter 3.046 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 4.264 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

27. Januar 2027 · 09:30 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Senftenberg, Saal E 01

Aktenzeichen

0042 K 0014/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 20. Januar 2027

  • 609 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Mittwoch, 27. Januar 2027

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Senftenberg in Brandenburg
Kaufpreiszahlung

ca. März 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Brandenburg · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %260 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %20 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %12 €
Summe Nebenkosten292 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

4.292 €

4.000 € Kaufpreis + 292 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung609 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 203 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

Ort

03103 Bahnsdorf

Amtliche Objektbeschreibung

jeweils Landwirtschaftsfläche; verpachtet

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.