Mittelstr. 4, 01968 Senftenberg, Brandenburg
Verkehrswert
227.900 €
Termin
12. November 2026
09:30 Uhr
227.900€
Im Vergleich: 19 % unter dem mittleren Verkehrswert der 133 Mehrfamilienhäuser, die aktuell in Deutschland versteigert werden (282.000 €).
Im ersten Termin: Unter 113.950 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 159.530 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
12. November 2026 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Senftenberg, Saal E 01
Aktenzeichen
0042 K 0041/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Donnerstag, 5. November 2026
Donnerstag, 12. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Brandenburg · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
171.680 €
160.000 € Kaufpreis + 11.680 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 8.112 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Mehrfamilienhaus
Ort
01968 Senftenberg
unterkellertes Mehrfamilienhaus mit Erd-, Ober- und Dachgeschoss und 3 Wohneinheiten, davon 2 vermietet je ca. 48 m², 1 Eigennutzung, Baujahr ca. 1925/26, ca. 2000 modernisiert, Nebengebäude mit Garage und Carport, nur äußere Inaugenscheinnahme erfolgt, in Denkmalliste enthalten; und Zufahrtsfläche
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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