Seitersstraße 13, 66822 Steinbach, Saarland
Verkehrswert
271.000 €
Termin
19. November 2026
13:45 Uhr
271.000€
Im Vergleich: 63 % über dem mittleren Verkehrswert der 32 Häuser, die aktuell im Saarland versteigert werden (166.000 €).
Im ersten Termin: Unter 135.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 189.700 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
19. November 2026 · 13:45 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Lebach, Saarbrücker Str. 10, 66822 Lebach, -Sitzungssaal 24-
Aktenzeichen
0004 K 0008/2023
Nächste Schritte
Donnerstag, 12. November 2026
Donnerstag, 19. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Saarland · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
203.870 €
190.000 € Kaufpreis + 13.870 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 9.633 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Grundstück bebaut mit Einfamilienhaus
Ort
66822 Steinbach
Grundstück bebaut mit Einfamlienhaus
Details - ohne Gewähr:
Einfamilienhaus, eingeschossig, unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, ausgebauter Spitzboden, einseitig angebaut, Baujahr unbekannt, Gesmt-Wohnfläche ca. 190 m²
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.