Walter-Rathenau-Straße 14, 39245 Gommern, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
59.001 €
Termin
11. November 2026
10:00 Uhr
59.001€
Im ersten Termin: Unter 29.501 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 41.301 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
11. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Burg, In der Alten Kaserne 3, Haus 2, Saal 5
Aktenzeichen
0032 K 0002/2022
Nächste Schritte
Mittwoch, 4. November 2026
Mittwoch, 11. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
43.378 €
41.000 € Kaufpreis + 2.378 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.079 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
gewerblich genutztes Grundstück
Ort
39245 Gommern
lfd. Nr. 1
Grundstück ursprünglich ca. 1950 bebaut und als Standort der Schuhfabrik Roter Stern genutzt; 2019 Rückbau des Gebäudes bis auf Bodenplatte und Versiegelung; als Altlastenverdachtsfläche registriert; im Sanierungsgebiet gelegen; Trafohaus (ungenutzt), von dem ein Überbau ausgeht; Grundstück derzeit ungenutzt
lfd. Nr. 2
unbebautes Grundstück; Grundstück ist Bestandteil eines Wassergrabens ("Alte Ehle"); keine Bebauung möglich; gelegen im Sanierungsgebiet der Stadt Gommern
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.