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Gewerbehalle mit Photovoltaikanlage

Braunschweiger Straße 7, Hörsten, Niedersachsen

Versteigerung in 7 Tagen

Verkehrswert

295.000 €

Termin

13. November 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

295.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
147.500206.500

Im ersten Termin: Unter 147.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 206.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

13. November 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta - Saal B-131

Aktenzeichen

0010 K 0007/2024

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 6. November 2026

  • 29.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 7 Tagen

Freitag, 13. November 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Vechta in Niedersachsen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Niedersachsen · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %10.350 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.035 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %621 €
Summe Nebenkosten12.006 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

219.006 €

207.000 € Kaufpreis + 12.006 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung29.500 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 10.495 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Gewerbehalle

Grundstücksfläche

1.394 m²

Baujahr

2013

Nutzungsstatus

Vermietet

Ort

Hörsten

Objektbeschreibung

Gewerbehalle in Stahlbaukonstruktion aus dem Baujahr 2013 in Neuenkirchen-Vörden, Ortsteil Hörsten, in direkter Nähe zur Autobahn 1 und rund 1,5 km vom Ortszentrum entfernt. Das eingeschossige, nicht unterkellerte Gebäude verfügt über eine Nutzfläche von rund 348 m² auf einem 1.394 m² großen Grundstück.

Ein abgetrennter Bereich der Halle wurde zu Büroräumen mit Treppenaufgang umgebaut, im Dachgeschoss über den Sozialräumen befindet sich nach Eigentümerangaben eine kleine Einzimmerwohnung mit Küche und Bad. Das Objekt ist überwiegend vermietet, wobei Mietverträge dem Gutachterausschuss nicht vorlagen und die Mietangaben daher nicht verifiziert werden konnten. Auf dem Dach ist zudem eine Photovoltaikanlage installiert, deren Zeitwert gesondert mit 80.000 € ausgewiesen wird.

Eine Innenbesichtigung konnte dem Gutachterausschuss trotz vorheriger Ankündigung weitestgehend nicht ermöglicht werden, sodass die Beurteilung überwiegend nach äußerem Anschein erfolgte. Das Gebäude befindet sich nach Einschätzung des Gutachterausschusses in einem dem Alter entsprechenden guten Unterhaltungszustand mit guter Ausstattung.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 4 Bauteile mit eigener Zustandsnote
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • 5 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 2 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

- s. Kurzgutachten-

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauzustand

Gut

Der Gutachterausschuss stuft das Gebäude als in einem dem Alter entsprechenden guten Unterhaltungszustand mit guter Ausstattung ein.

Bauweise

Satteldach mit Sandwichpaneelen und Lichtband, Rinnen und Fallrohre aus Zinkblech.

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.