Ringstraße 2, 55422 Bacharach, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
260.000 €
Termin
20. Januar 2027
09:00 Uhr
260.000€
Im ersten Termin: Unter 130.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 182.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
20. Januar 2027 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Sitzungssaal 103, Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein
Aktenzeichen
0043 K 0031/2025
Nächste Schritte
Mittwoch, 13. Januar 2027
Mittwoch, 20. Januar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
192.556 €
182.000 € Kaufpreis + 10.556 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 9.227 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Gebäude- und Freifläche
Ort
55422 Bacharach
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Bacharach
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Bacharach | Flur 4 Nr. 12 | Gebäude- und Freifläche Verkehrsfläche Ringstraße 2 | 856 | 3648 BV 1 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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