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Einfamilienhaus in Wümbach

Am Wümbach 23, 98693 Wümbach, Thüringen

Versteigerung in 20 Tagen

Verkehrswert

58.900 €

Termin

26. November 2026

10:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

58.900€

Im Vergleich: 8 % unter dem mittleren Verkehrswert der 27 Häuser, die aktuell in Thüringen versteigert werden (64.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
29.45041.230

Im ersten Termin: Unter 29.450 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 41.230 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

26. November 2026 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Längwitzer Straße 26, 99310 Arnstadt / Raum: 111 Sitzungssaal 1. OG

Aktenzeichen

K 0023/2024

Verfahren

Zwangsversteigerung

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 19. November 2026

  • 5.890 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Donnerstag, 26. November 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Arnstadt in Thüringen
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

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Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Thüringen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %2.665 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %205 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %123 €
Summe Nebenkosten2.993 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

43.993 €

41.000 € Kaufpreis + 2.993 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung5.890 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.079 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Ort

98693 Wümbach

Amtliche Objektbeschreibung

Objekt 1: Nebengebäude und Gartengrundstück, überwiegend Grünfläche, 1 geschlossener PKW-Stellplatz auf dem Grundstück vorhanden (Garage, Südseite), Grundstücksanbindung über Flst. 35 ohne dingliche Sicherung, ostseitig grenzständige und geschlossene Nebengebäudebebauung im nördlichen Grundstücksbereich, mit PKW-Garage und Nebengebäude (Schuppen) bebaut, im Übrigen als Garten genutzt, Garage als freistehender, nicht unterkellerter, eingeschossiger Mauerwerksbau mit Pultdach, Bj. 1984, Nutzfläche 15,00 m², nicht von innen besichtigt; Schuppengebäude, einseitig angebauter, nicht unterkellerter, eingeschossiger Fachwerkbau mit Pultdach, Bj. nicht bekannt, Teilsanierung um 1992, Nutzfläche 12,73 m²; Garage Dritten zur Nutzung überlassen, im Übrigen eigengenutzt | Objekt 2: Einfamilienhaus, zweiseitig angebautes, geringfügig unterkellertes, zweigeschossiges Fachwerkgebäude mit Satteldach und nicht ausgebautem Dachgeschoss sowie zweigeschossiger Mauerwerksanbau mit Pultdach, Bj. wahrscheinlich vor 1900, Teilsanierung 1992/1993, Wohnfläche 123,97 m², Erweiterung 1940 um den hinterseitigen ehemaligen Stallbau, diverse Bauschäden- und Mängel, Elektroinstallation überaltert und nicht zeitgemäß, Heizungskesselanlage mit einer Nutzungsdauer von 33 Jahren befindet sich in der Endphase der Gesamtnutzungsdauer, kein ordnungsgemäßer WC-Abwasseranschluss, erforderliche Gebäudeberäumung insbesondere des Dachbodenbereichs, straßenseitig grenzständige Überbauung, hinterseitige Überbauung auf Flst. 35, Erschließung erfolgt ebenso über Flst. 35, keine PKW-Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden; eigengenutzt

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.

Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.