Brunnenstraße 22, 07426 Königsee, Thüringen
Verkehrswert
36.378 €
Termin
17. Februar 2027
09:00 Uhr
36.378€
Im Vergleich: 43 % unter dem mittleren Verkehrswert der 27 Häuser, die aktuell in Thüringen versteigert werden (64.000 €).
Im ersten Termin: Unter 18.189 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 25.465 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
17. Februar 2027 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Marktstraße 54, 07407 Rudolstadt / Raum: II Sitzungssaal 1. OG
Aktenzeichen
K 0114/2025
Nächste Schritte
Mittwoch, 10. Februar 2027
Mittwoch, 17. Februar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Thüringen · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
26.825 €
25.000 € Kaufpreis + 1.825 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.268 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
gemischte Baufläche / Wohnhaus
Ort
07426 Königsee
Objekt 1: gem. Grundsteuer Information - gemischte Baufläche, Entwicklungszustand baureifes Land mit einem Bodenrichtwert von 43,00 Euro/qm keine Gutachten vorhanden, freie Schätzung auf Grundlage des Bodenrichtwertes | Objekt 2: Bebaut mit einem einsturzgefährdeten Wohnhaus, Bodenrichtwert 43,00 Euro/qm kein Gutachten vorhanden - freie Schätzung auf Grundlage des Bodenrichtwertes
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.