Wellesweilerstraße 310, 66538 Wellesweiler, Saarland
Verkehrswert
363.000 €
Termin
22. Januar 2027
10:00 Uhr
363.000€
Im Vergleich: 119 % über dem mittleren Verkehrswert der 32 Häuser, die aktuell im Saarland versteigert werden (166.000 €).
Im ersten Termin: Unter 181.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 254.100 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
22. Januar 2027 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Neunkirchen, Saal 43
Aktenzeichen
0007 K 0017/2024
Nächste Schritte
Freitag, 15. Januar 2027
Freitag, 22. Januar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Saarland · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
272.542 €
254.000 € Kaufpreis + 18.542 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 12.878 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
66538 Wellesweiler
Grundstück bebaut mit einem eingeschossigen Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage
KG: Kellerräume, Heizungsraum, Öllager
Einliegerwohnung: Flur, Küche, Wohnen/Essen, Schlafen, Bad, Abstellraum
Wohnfläche ca. 53 m²
EG: Flur, Küche, Wohnen/Essen, Garderobe, 1 Zimmer Bad, WC, Balkon
DG: Flur, 4 Zimmer, Bad
Wohnfläche: ca. 140 m²
Gesamtwohnfläche: ca. 193 m²
insgesamt guter baulicher Zustand
Das Objekt wurde zum Zeitpunkt der Wertermittlung eigengenutzt.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.