Bahnhofstraße 64, 66793 Saarwellingen, Saarland
Verkehrswert
58.000 €
Termin
28. Januar 2027
13:45 Uhr
58.000€
Im Vergleich: 65 % unter dem mittleren Verkehrswert der 32 Häuser, die aktuell im Saarland versteigert werden (166.000 €).
Im ersten Termin: Unter 29.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 40.600 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
28. Januar 2027 · 13:45 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Lebach, Saarbrücker Str. 10, 66822 Lebach, -Sitzungssaal 24-
Aktenzeichen
0004 K 0016/2025
Nächste Schritte
Donnerstag, 21. Januar 2027
Donnerstag, 28. Januar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Saarland · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
43.993 €
41.000 € Kaufpreis + 2.993 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.079 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus nebst Anbau (event. nicht genemigt
Ort
66793 Saarwellingen
Grundsück bebaut mit Einfamilienhaus nebst Anbau (event. nicht genehmigt), Reihenmittelhaus
Details - ohne Gewähr:
Einfamilienhaus, bestehend aus Keller, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss
EG: Flurbereich, 2 Zimmer, Bad
OG: Küche, 1 Zimmer, Terrasse
Dachgeschoss: 2 Zimmer
Kellergeschoss: bestehend aus zwei Räumen gerade noch nutzbarer Zustand Baujahr ca. 1951, Wohnfläche ca. 112,76 qm, Nebenflächen 35,31 qm
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.