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Sonstiges in Haustadt

66701 Beckingen, Saarland

Versteigerung in 28 Tagen

Verkehrswert

20.363 €

Termin

4. Dezember 2026

09:15 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

20.363€

Wertgrenzen
50 %70 %
10.18214.254

Im ersten Termin: Unter 10.182 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 14.254 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

4. Dezember 2026 · 09:15 Uhr

Versteigerungsort

AG Merzig, Wilhelmstraße 2, -Sitzungssaal 102

Aktenzeichen

0011 K 0012/2026

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 27. November 2026

  • 2.036 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Freitag, 4. Dezember 2026

  • 09:15 Uhr
  • Amtsgericht Merzig im Saarland
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Saarland · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %910 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %70 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %42 €
Summe Nebenkosten1.022 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

15.022 €

14.000 € Kaufpreis + 1.022 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung2.036 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 710 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Keine Angabe

Ort

66701 Haustadt

Amtliche Objektbeschreibung

Acker-Grünland- und Waldflächen, aufgegebener Steinbruch

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.