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Einfamilienhaus mit zwei Garagen

Am Hahnengraben 11, 90592 Gsteinach, Bayern

Versteigerung in 12 Tagen

Verkehrswert

486.000 €

Termin

18. November 2026

10:30 Uhr

Verkehrswert

486.000€

Im Vergleich: 33 % über dem mittleren Verkehrswert der 54 Häuser, die aktuell in Bayern versteigert werden (365.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
243.000340.200

Im ersten Termin: Unter 243.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 340.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

18. November 2026 · 10:30 Uhr

Versteigerungsort

Zi. 216, Amtsgericht Nürnberg, Flaschenhofstr. 35

Aktenzeichen

0010 K 0180/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 11. November 2026

  • 48.600 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerungin 12 Tagen

Mittwoch, 18. November 2026

  • 10:30 Uhr
  • Amtsgericht Nürnberg in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Bayern · GrESt 3,5 %

Grunderwerbsteuer3,5 %11.900 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.700 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.020 €
Summe Nebenkosten14.620 €(4,3 %)

Gesamtinvestition

354.620 €

340.000 € Kaufpreis + 14.620 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung48.600 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 17.238 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Ein-/Zweifamilienhaus mit zwei Garagen

Wohnfläche

136,4 m²

Preis je m²

3.563 €

Grundstücksfläche

1.009 m²

Baujahr

1963

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

90592 Gsteinach

Objektbeschreibung

Ein-/Zweifamilienwohnhaus mit zwei Garagen in der Straße Am Hahnengraben in Schwarzenbruck, einer Anliegerstraße mit beidseitigen Gehwegen und Straßenbeleuchtung. Das massiv gebaute Gebäude stammt im Ursprung aus dem Jahr 1963, das Dachgeschoss wurde um 1967 zusammen mit den Garagen ausgebaut, ein Wintergarten kam um 2005 hinzu, und das Haus ist voll unterkellert.

Das Erdgeschoss bietet Diele, Windfang, Bad, Küche, Ess- und Wohnzimmer sowie Schlafzimmer mit direktem Zugang zum Wintergarten und Garten, während das Dachgeschoss über eine steile Treppe erreichbar ist und weitere Wohnräume mit eigenem Bad sowie einen Balkon umfasst. Das Objekt steht derzeit leer und wird nicht bewohnt, es bestehen keine Mietverhältnisse, sodass ein sofortiger Besitzübergang möglich ist.

Der Gesamteindruck ist durchschnittlich, wobei im Keller Feuchtigkeitsschäden an den Wänden auftreten und die Raumhöhe im Dachgeschoss mit rund 2,10 m bis 2,13 m gering ausfällt. Käufer sollten zudem die in die Jahre gekommene Sanitärausstattung sowie den Riss in der Garagenfront einplanen.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 5 Befunde aus dem Gutachten
  • Grundbuch: Blatt, Gemarkung
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • 3 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 2 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

siehe amtliche Bekanntmachung

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Satteldach mit zimmermannsmäßigem Holzdachstuhl und Ziegeldachsteinen, Dacheindeckung und Dämmung um 2006 erneuert. Holzfenster mit Doppelverglasung, teils aus dem Jahr 1995.

Befunde des Gutachters · 5 Befunde

  • Außenanlagen (2)
  • Keller
  • Innenausbau
  • Fassade

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.