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Einfamilienhaus mit Nebengebäuden

Verlorenorter Weg 7, 16766 Hohenbruch, Brandenburg

Versteigerung in 5 Tagen

Verkehrswert

360.000 €

Termin

11. November 2026

09:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

360.000€

Im Vergleich: 35 % über dem mittleren Verkehrswert der 33 Häuser, die aktuell in Brandenburg versteigert werden (266.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
180.000252.000

Im ersten Termin: Unter 180.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 252.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

11. November 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Aktenzeichen

0007 K 0140/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 4. November 2026

  • 36.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 5 Tagen

Mittwoch, 11. November 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Neuruppin in Brandenburg
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Brandenburg · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %16.380 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.260 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %756 €
Summe Nebenkosten18.396 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

270.396 €

252.000 € Kaufpreis + 18.396 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung36.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 12.776 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Wohnfläche

180 m²

Preis je m²

2.000 €

Grundstücksfläche

4.280 m²

Baujahr

1930

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

16766 Hohenbruch

Objektbeschreibung

Einfamilienhaus auf einem großzügigen Grundstück von 4.280 m² in der Gemeinde Kremmen, Ortsteil Hohenbruch. Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1930, wurde jedoch zwischen 2009 und 2015 substanziell modernisiert: Dacheindeckung erneuert, Fenster und Fassade saniert, rückseitiger Anbau errichtet und eine Heizungsanlage mit Solarthermie installiert. Das Grundstück ist vollständig unterkellert und verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss.

Zum Angebot gehören neben dem Wohnhaus mehrere Nebengebäude: eine Scheune, ein Pferdestall und weitere Nebengebäude. Diese Struktur ermöglicht vielfältige Nutzungspotenziale, etwa für Landwirtschaft, Pferdeaufzucht oder gewerbliche Zwecke.

Das Objekt ist eigengenutzt und sofort nach Zuschlag beziehbar. Der Bauzustand wird als normal bewertet, wobei bei den Nebengebäuden ein ausreichender Zustand festgestellt wurde.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 6 Bauteile mit eigener Zustandsnote
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • 3 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 2 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Baujahr geschätzt um 1930, Wohnfläche ca. 130 m²) und mehreren Nebengebäuden (u.a. Scheune und Stall)

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauzustand

Normal

Das Gebäude wird als normal bewertet.

Bauweise

Massivbau, gemauert. Satteldach aus Holz mit Tonziegeln. Fassade gedämmt und verputzt.

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.