Stettiner Straße 13, 31249 Equord, Niedersachsen
Verkehrswert
285.000 €
Termin
17. November 2026
10:00 Uhr
285.000€
Im Vergleich: 49 % über dem mittleren Verkehrswert der 89 Häuser, die aktuell in Niedersachsen versteigert werden (191.000 €).
Im ersten Termin: Unter 142.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 199.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
17. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine, Raum: Saal 47
Aktenzeichen
0007 K 0013/2025
Nächste Schritte
Dienstag, 10. November 2026
Dienstag, 17. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Niedersachsen · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
211.600 €
200.000 € Kaufpreis + 11.600 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 10.140 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Wohnfläche
164 m²
Preis je m²
1.738 €
Grundstücksfläche
781 m²
Baujahr
1978
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
31249 Equord
Auctia Pro
Freistehendes, unterkellertes, eingeschossiges Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss als Fertigteilhaus, Bj. ca. 1978, ca. 164 m² Wohnfläche sowie Doppelgarage und Holzschuppen.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Bauweise
Satteldach mit Holzkonstruktion und Dachziegeln. Holzfenster mit Doppelverglasung, teils nachgerüstet. Elektrik unter Putz.
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.