Dorfstraße 2, 06369 Reupzig, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
65.000 €
Termin
19. November 2026
10:00 Uhr
65.000€
Im Vergleich: etwa so hoch wie der mittlere Verkehrswert der 34 Häuser, die aktuell in Sachsen-Anhalt versteigert werden (65.500 €).
Im ersten Termin: Unter 32.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 45.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
19. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Köthen, Friedhofstraße 48, 06366 Köthen (Anhalt), Saal 3, Erdgeschoss
Aktenzeichen
0003 K 0014/2024
Nächste Schritte
Donnerstag, 12. November 2026
Donnerstag, 19. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
48.668 €
46.000 € Kaufpreis + 2.668 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.332 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Grundstücksfläche
3.781 m²
Ort
06369 Reupzig
Auctia Pro
lfd. Nr. 1, Gemarkung Reupzig, Flur 1, Flurstück 16, Wohnbaufläche, Grünanlage, Dorfstraße (Reupzig) 2, Größe: 3781 m²
Einfamilienhaus (Bj. ca. 1950, eine Wohneinheit) mit ausgebautem Seitenflügel (Bj. ca. 1990, zwei Wohneinheiten) in Massivbauweise, zweigeschossig, nicht unterkellert, ÖlZentralheizung, leerstehend, umfassender Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.