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Einfamilienhaus (Fertighaus) in Vaihingen/Enz - Ensingen

Hintere Hofstraße 6/1, 71665 Vaihingen/Enz - Ensingen, Baden-Württemberg

Versteigerung in 17 Tagen

Verkehrswert

595.000 €

Termin

23. November 2026

10:30 Uhr

Verkehrswert

595.000€

Im Vergleich: 46 % über dem mittleren Verkehrswert der 21 Häuser, die aktuell in Baden-Württemberg versteigert werden (407.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
297.500416.500

Im ersten Termin: Unter 297.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 416.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

23. November 2026 · 10:30 Uhr

Amtsgericht

Vaihingen/Enz

Versteigerungsort

Heilbronner Straße 17, 71665 Vaihingen

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

K 11-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 16. November 2026

  • 59.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Montag, 23. November 2026

  • 10:30 Uhr
  • Amtsgericht Vaihingen/Enz
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Baden-Württemberg · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %20.850 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %2.085 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.251 €
Summe Nebenkosten24.186 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

441.186 €

417.000 € Kaufpreis + 24.186 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung59.500 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 21.142 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus (Fertighaus)

Ort

71665 Vaihingen/Enz - Ensingen

Amtliche Objektbeschreibung

K 11-25: Einfamilienhaus (Fertighaus) in Vaihingen/Enz - Ensingen

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.