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Doppelhaushälfte mit Garage in Vaihingen/Enz

Lilo-Herrmann-Ring 4, 71665 Vaihingen/Enz, Baden-Württemberg

Versteigerung in 3 Tagen

Verkehrswert

550.000 €

Termin

9. November 2026

10:30 Uhr

Verkehrswert

550.000€

Im Vergleich: 35 % über dem mittleren Verkehrswert der 21 Häuser, die aktuell in Baden-Württemberg versteigert werden (407.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
275.000385.000

Im ersten Termin: Unter 275.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 385.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

9. November 2026 · 10:30 Uhr

Amtsgericht

Vaihingen/Enz

Versteigerungsort

Heilbronner Straße 17, 71665 Vaihingen

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

K 101-23

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 2. November 2026

  • 55.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 3 Tagen

Montag, 9. November 2026

  • 10:30 Uhr
  • Amtsgericht Vaihingen/Enz
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Baden-Württemberg · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %19.250 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.925 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.155 €
Summe Nebenkosten22.330 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

407.330 €

385.000 € Kaufpreis + 22.330 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung55.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 19.520 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Doppelhaushälfte mit Garage

Ort

71665 Vaihingen/Enz

Amtliche Objektbeschreibung

K 101-23: Doppelhaushälfte mit Garage in Vaihingen/Enz

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.