Schmiedgasse 158, 06528 Brücken, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
22.000 €
Termin
24. November 2026
11:00 Uhr
22.000€
Im Vergleich: 66 % unter dem mittleren Verkehrswert der 34 Häuser, die aktuell in Sachsen-Anhalt versteigert werden (65.500 €).
Im ersten Termin: Unter 11.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 15.400 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
24. November 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Sangerhausen Saal 1.25
Aktenzeichen
0008 K 0037/2024
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Dienstag, 17. November 2026
Dienstag, 24. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
15.870 €
15.000 € Kaufpreis + 870 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 761 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
06528 Brücken
Es handelt sich laut Verkehrswertgutachten um ein mit einem unterkellerten Einfamilienhaus mit Erd-, Ober- und nicht ausgebautem Dachgeschoss (ca. 161 m² Wohnfläche) und Nebengelass bebautes Grundstück. Das Wohnhaus wurde vermutlich vor 1900 errichtet. Schädlings-/Hausschwammbefall nicht ausgeschlossen, Denkmalschutz zutreffend, stark sanierungsbedürftig, zum Zeitpunkt der Begutachtung unbewohnt.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.