Dr.-Külz-Straße 166, 06528 Edersleben, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
36.000 €
Termin
24. November 2026
10:00 Uhr
36.000€
Im Vergleich: 45 % unter dem mittleren Verkehrswert der 34 Häuser, die aktuell in Sachsen-Anhalt versteigert werden (65.500 €).
Im ersten Termin: Unter 18.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 25.200 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
24. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Sangerhausen Saal 1.25
Aktenzeichen
0008 K 0030/2024
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Dienstag, 17. November 2026
Dienstag, 24. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
26.450 €
25.000 € Kaufpreis + 1.450 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.268 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
06528 Edersleben
Es handelt sich laut Verkehrswertgutachten bei BVNr. 2 um ein mit einem teilunterkellerten, 2-geschossigen Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, eingeschossigen Windfanganbau und 2-geschossigen Nebengebäudeanbau bebautes Grundstück, Bj. ca. um 1900, Wohngebäude ca. 1950 aufgestockt, erheblicher Instandsetzungs- und Sanierungsbedarf, ca. 87 m² Wohnfläche. Grundstück BVNr. 1 ist Hoffläche. Die Grundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit, zum Zeitpunkt der Begutachtung leerstehend und teilweise vermüllt. Energieausweis ist nicht vorhanden.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.