Inselstraße 35, 66299 Friedrichtsthal, Saarland
Verkehrswert
115.000 €
Termin
23. Februar 2027
09:00 Uhr
115.000€
Im Vergleich: 31 % unter dem mittleren Verkehrswert der 32 Häuser, die aktuell im Saarland versteigert werden (166.000 €).
Im ersten Termin: Unter 57.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 80.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
23. Februar 2027 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Saarbrücken, Bertha-von-Suttner-Straße 2
Saal: siehe amtliche Bekanntmachung
Aktenzeichen
0048 K 0014/2025
Nächste Schritte
Dienstag, 16. Februar 2027
Dienstag, 23. Februar 2027
ca. April 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Saarland · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
86.913 €
81.000 € Kaufpreis + 5.913 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.107 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
66299 Friedrichtsthal
Einfamilienhaus, eingeschossig, unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, einseitig angebaut; Baujahr geschätzt ca. 1900; Gesamtwohnfläche ca 95 qm; Aufbau: KG: diverse Kellerräume (Entrümpelungsbedarf); EG: Flur/Treppe, Küche, Esszimmer, Wohnzimmer; Balkon; DG: Flur/Treppe, 2 Zimmer, Badezimmer bestehend aus Badewanne, Dusche, WC, Waschbecken
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.