Jungwaldstraße 25, 66287 Quierschied, Saarland
Verkehrswert
125.500 €
Termin
6. November 2026
09:00 Uhr
125.500€
Im Vergleich: etwa so hoch wie der mittlere Verkehrswert der 295 Eigentumswohnungen, die aktuell in Deutschland versteigert werden (122.000 €).
Im ersten Termin: Unter 62.750 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 87.850 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
6. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Saarbrücken, Bertha-von-Suttner-Sztraße 2
Saal: siehe amtliche Bekanntmachung
Aktenzeichen
0048 K 0079/2022
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Freitag, 30. Oktober 2026
Freitag, 6. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Saarland · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
94.424 €
88.000 € Kaufpreis + 6.424 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.462 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Eigentumswohnung
Ort
66287 Quierschied
Wohnanlage mit zwei Wohneinheiten, Kellergeschoss, Erdgeschoss, Dachgeschoss, einseitig angebaut. Die betreffende Eigentumswohnung im Erdgeschoss konnte vom Sachverständigen lediglich von außen besichtigt werden.
Ursprungsbaujahr/Abgeschlossenheit: 1971-1976-1983/1999 Heizung: Ölzentralheizung, zentrale WW-Versorgung Wohnfläche: ca. 97,05 m² Es ist davon auszugehen, dass Unterhaltungsstau besteht bzw. Renovierungs-/Instandsetzungsbedarf aufgelaufen ist. Im Gebäude- und Außenanlagenbereich hat sich deutlicher Renovierungsstau aufgebaut. Das Gebäude befindet sich, soweit erkennbar, in einem vernachlässigten Unterhaltungszustand.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.