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unbebautes Grundstück in Wasserliesch

Neudorfstraße, 54332 Wasserliesch, Rheinland-Pfalz

Versteigerung in 12 Tagen

Verkehrswert

11.800 €

Termin

18. November 2026

10:30 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

11.800€

Wertgrenzen
50 %70 %
5.9008.260

Im ersten Termin: Unter 5.900 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 8.260 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

18. November 2026 · 10:30 Uhr

Versteigerungsort

Justizstraße 2-6, 54290 Trier, Saal 230

Aktenzeichen

0023 K 0004/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 11. November 2026

  • 1.180 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerungin 12 Tagen

Mittwoch, 18. November 2026

  • 10:30 Uhr
  • Amtsgericht Trier in Rheinland-Pfalz
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Rheinland-Pfalz · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %400 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %40 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %24 €
Summe Nebenkosten464 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

8.464 €

8.000 € Kaufpreis + 464 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung1.180 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 406 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

unbebautes Grundstück

Ort

54332 Wasserliesch

Amtliche Objektbeschreibung

Grünfläche

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.