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Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Bulmke

Paulinenstraße 13, Bulmke, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 40 Tagen

Verkehrswert

24.000 €

Termin

16. Dezember 2026

11:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

24.000€

Im Vergleich: 64 % unter dem mittleren Verkehrswert der 109 Eigentumswohnungen, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (67.100 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
12.00016.800

Im ersten Termin: Unter 12.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 16.800 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

16. Dezember 2026 · 11:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Gelsenkirchen, Hauptgebäude, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 202

Aktenzeichen

0005 K 0111/2022

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 9. Dezember 2026

  • 2.400 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Mittwoch, 16. Dezember 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %1.105 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %85 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %51 €
Summe Nebenkosten1.241 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

18.241 €

17.000 € Kaufpreis + 1.241 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung2.400 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 862 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Eigentumswohnung

Ort

Bulmke

Amtliche Objektbeschreibung

Laut Wertgutachten handelt es sich um zwei Eigentumswohnungen in einem voll unterkellerten, dreigeschossigen Mehrfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (insg. 10 Wohneinheiten), Baujahr 1953/Ausbau DG 1992:

A. Wohnung Nr. 3 - Grundbuch von Bulmke Blatt 1286:

Eigentumswohnung im 1. OG -von der Straße aus betrachtet links-, 36 m² Wfl., 1 Kellerraum.

B. Wohnung Nr. 4 - Grundbuch von Bulmke Blatt 1287:

Eigentumswohnung im 1. OG -von der Straße aus betrachtet mittig-, 35 m² Wfl., 1 Kellerraum.

Die Wohnungen Nr. 3 und 4 sind in der Örtlichkeit miteinander verbunden, werden als wirtschaftliche Einheit genutzt und waren zum Wertermittlungsstichtag (= 04.05.2023) als eine Einheit vermietet.

Die Einsichtnahme der Gutachten nebst allen Anlagen wird angeraten!

Die Verkehrswerte wurden gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG wie folgt festgesetzt:

A. Einzelverkehrswert Wohnung Nr. 3 -

Grundbuch von Bulmke Blatt 1286: 24.000,00 €

B. Einzelverkehrswert Wohnung Nr. 4 -

Grundbuch von Bulmke Blatt 1287: 20.000,00 €

C. Gesamtverkehrswert beider Wohnungen Nr. 3 und 4 im Gesamtausgebot -

Grundbücher von Bulmke Blatt 1286 und 1287: 53.000,00 €

Die Summe der Einzelverkehrswerte entsprechen vorliegend nicht dem durch die Sachverständige ermittelten Gesamtwert beider Wohnungen betrachtet als wirtschaftliche Einheit.

Bei den Einzelwerten waren die fiktiven Kosten eines Rückbaus in Abzug zu bringen (Trennung beider Wohnungen inkl. gemeinschaftlicher Heizungs- und Elektroinstallation, Verschließung Türöffnung zur Wohnung Nr. 3, Herstellung der im Aufteilungsplan der Teilungserklärung dargestellten Zuschnitte, etc.).

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.

Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.