Lilienweg 13, 47647 Aldekerk, Nordrhein-Westfalen
Versteigert wird: eine einzelne Wohnung im Gebäude
Verkehrswert
113.000 €
Termin
24. November 2026
09:00 Uhr
113.000€
Im Vergleich: 68 % über dem mittleren Verkehrswert der 109 Eigentumswohnungen, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (67.100 €).
Im ersten Termin: Unter 56.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 79.100 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
24. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Geldern, Hauptgebäude, Nordwall 51, 47608 Geldern, Etage 2, Sitzungssaal II
Aktenzeichen
0009 K 0041/2025
Nächste Schritte
Dienstag, 17. November 2026
Dienstag, 24. November 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
84.767 €
79.000 € Kaufpreis + 5.767 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.005 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Eigentumswohnung
Wohnfläche
64 m²
Preis je m²
1.766 €
Baujahr
1973
Zimmer
2
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
47647 Aldekerk
Eigentumswohnung im Erdgeschoss eines 1973 errichteten, viergeschossigen Mehrfamilienhauses mit 15 Wohneinheiten im Ortsteil Aldekerk der Gemeinde Kerken. Das freistehende, unterkellerte Gebäude mit Flachdach und Klinkerfassade liegt in einer mittleren Wohnlage mit guter Erreichbarkeit von Ortszentrum, Nahversorgung, Bahnhof und Bundesstraße.
Die rund 64 m² große Wohnung umfasst zwei Zimmer, Küche, Diele, Bad, WC und einen Balkon, ergänzt durch einen Kellerraum, einen Abstellraum und eine zugeordnete Garage in einer Reihengaragenanlage. Das Wohnungseigentum wird eigengenutzt, sodass nach Zuschlag von einer entsprechenden Nutzungssituation auszugehen ist.
Eine Innenbesichtigung war nicht möglich, sodass Ausstattung und Erhaltungszustand innerhalb der Wohnung nicht abschließend beurteilt werden konnten. Von außen zeigt sich das Gemeinschaftseigentum in einem gepflegten Zustand, wobei baujahrestypische energetische Defizite und ein fehlender Nachweis über Modernisierungen der Wohnung als Unsicherheitsfaktoren bestehen bleiben.
Auctia Pro
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Bewertungsobjekt um einen 62.584/1.000.000 Miteigentumsanteil an einem mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im linken Trakt im Erdgeschoss rechts, im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichnet, sowie an einer Garage und einem Abstellraum im Keller. Das Mehrfamilienhaus wurde im Jahr 1973 in massiver Bauweise errichtet. Es handelt sich um ein freistehendes, viergeschossiges, unterkellertes Gebäude mit Flachdach und Klinkerfassade. Die Gesamtanlage umfasst 15 Wohneinheiten. Die Wohnfläche der Wohnung beträgt gemäß den vorliegenden Unterlagen rd. 64 m2. Die Raumaufteilung umfasst zwei Zimmer, Küche, Diele, Bad, WC, Balkon, Kellerraum und Abstellraum. Die Grundrissgestaltung ist nach Aktenlage als zweckmäßig zu beurteilen. Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss und verfügt über einen Balkon. Dem Sondereigentum ist darüber hinaus eine massiv errichtete Garage innerhalb einer Reihengaragenanlage zugeordnet.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Bauweise
Massivbau mit gemauertem Keller. Flachdach mit Bitumendachbahnen, Umfassungswände als einschaliges Mauerwerk mit hinterlüfteter Klinkerfassade. Fenster der Wohnung aus Kunststoff mit Doppelverglasung.
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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