Mühlenweg 85, 26419 Schortens, Niedersachsen
Verkehrswert
175.000 €
Termin
16. November 2026
10:00 Uhr
175.000€
Im Vergleich: 8 % unter dem mittleren Verkehrswert der 89 Häuser, die aktuell in Niedersachsen versteigert werden (191.000 €).
Im ersten Termin: Unter 87.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 122.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
16. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Jever, Schloßstraße 1/2, 26441 Jever, Raum 206
Aktenzeichen
0010 K 0005/2024
Nächste Schritte
Montag, 9. November 2026
Montag, 16. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Niedersachsen · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
129.076 €
122.000 € Kaufpreis + 7.076 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 6.185 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Doppelhaushälfte
Wohnfläche
149 m²
Preis je m²
1.174 €
Grundstücksfläche
1.080 m²
Baujahr
1932
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
26419 Schortens
Doppelhaushälfte am Mühlenweg in Schortens, westlich des Zentrums gelegen und etwa 1 km von der Menkestraße entfernt. Das ursprüngliche Gebäude stammt aus dem Jahr 1932 und wurde um 1981 um ein Wohnzimmer und eine Garage erweitert. Die Doppelhaushälfte umfasst Keller, Erdgeschoss und Dachgeschoss und ist geringfügig unterkellert.
Die Wohnfläche beträgt 149 m², die Nutzfläche 31 m². Das Anbauelement ist ebenfalls unterkellert (zur Hälfte) und besitzt Erdgeschoss sowie Dachgeschoss. Zum Stichtag 21.10.2024 wurde ein Verkehrswert von 175.000 Euro ermittelt.
Das Objekt weist allgemeinen Renovierungsbedarf auf, darunter schadhaft gewordene Fensterstürze, teilweise fehlende Deckenverkleidung in der Küche sowie diverse Hinterlassenschaften der ehemaligen Bewohner. Eine zeitgemäße Raumaufteilung ist nicht vorhanden.
Auctia Pro
Doppelhaushälfte mit Anbau
Baujahr ursprünglich ca. 1932, ca. 1981 Anbau (Wohnzimmer und Garage; für den Anbau liegt die Baugenehmigung vor);
Gasheizung ca. 2015, Flachheizkörper, vereinzelnt Rippenheizkörper
Wohnfläche: 149 qm
Nicht mehr zeitgemäße Raumaufteilung, viele Durchgangszimme,
Baumängel: allgemeiner Renovierungsbedarf, Fensterstürze tlw. Schadhaft, Deckenverkleidung in der Küche teilw. Fehlend, diverse Hinterlassenschaften der ehemaligen Bewohner in Form von Haus- und Unrat.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Bauweise
Hauptgebäude Baujahr 1932 mit vollausgebautem Dachgeschoss, 1981 erweitert um Anbau mit Wohnzimmer und Garage. Anbau aus 1984, um 1987 erweitert, Dachgeschoss teilweise ausgebaut.
Befunde des Gutachters · 6 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.