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Doppelhaushälfte in Schortens

Mühlenweg 85, 26419 Schortens, Niedersachsen

Versteigerung in 10 Tagen

Verkehrswert

175.000 €

Termin

16. November 2026

10:00 Uhr

Verkehrswert

175.000€

Im Vergleich: 8 % unter dem mittleren Verkehrswert der 89 Häuser, die aktuell in Niedersachsen versteigert werden (191.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
87.500122.500

Im ersten Termin: Unter 87.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 122.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

16. November 2026 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Jever, Schloßstraße 1/2, 26441 Jever, Raum 206

Aktenzeichen

0010 K 0005/2024

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 9. November 2026

  • 17.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerungin 10 Tagen

Montag, 16. November 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Jever in Niedersachsen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Auctia Pro wertet sie für Sie aus.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Niedersachsen · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %6.100 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %610 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %366 €
Summe Nebenkosten7.076 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

129.076 €

122.000 € Kaufpreis + 7.076 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung17.500 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 6.185 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Doppelhaushälfte

Wohnfläche

149 m²

Preis je m²

1.174 €

Grundstücksfläche

1.080 m²

Baujahr

1932

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

26419 Schortens

Objektbeschreibung

Doppelhaushälfte am Mühlenweg in Schortens, westlich des Zentrums gelegen und etwa 1 km von der Menkestraße entfernt. Das ursprüngliche Gebäude stammt aus dem Jahr 1932 und wurde um 1981 um ein Wohnzimmer und eine Garage erweitert. Die Doppelhaushälfte umfasst Keller, Erdgeschoss und Dachgeschoss und ist geringfügig unterkellert.

Die Wohnfläche beträgt 149 m², die Nutzfläche 31 m². Das Anbauelement ist ebenfalls unterkellert (zur Hälfte) und besitzt Erdgeschoss sowie Dachgeschoss. Zum Stichtag 21.10.2024 wurde ein Verkehrswert von 175.000 Euro ermittelt.

Das Objekt weist allgemeinen Renovierungsbedarf auf, darunter schadhaft gewordene Fensterstürze, teilweise fehlende Deckenverkleidung in der Küche sowie diverse Hinterlassenschaften der ehemaligen Bewohner. Eine zeitgemäße Raumaufteilung ist nicht vorhanden.

Auctia Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 6 Befunde aus dem Gutachten
  • Grundbuch: Blatt, Gemarkung
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • 3 weitere Angaben in den Eckdaten
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Amtliche Objektbeschreibung

Doppelhaushälfte mit Anbau

Baujahr ursprünglich ca. 1932, ca. 1981 Anbau (Wohnzimmer und Garage; für den Anbau liegt die Baugenehmigung vor);

Gasheizung ca. 2015, Flachheizkörper, vereinzelnt Rippenheizkörper

Wohnfläche: 149 qm

Nicht mehr zeitgemäße Raumaufteilung, viele Durchgangszimme,

Baumängel: allgemeiner Renovierungsbedarf, Fensterstürze tlw. Schadhaft, Deckenverkleidung in der Küche teilw. Fehlend, diverse Hinterlassenschaften der ehemaligen Bewohner in Form von Haus- und Unrat.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Hauptgebäude Baujahr 1932 mit vollausgebautem Dachgeschoss, 1981 erweitert um Anbau mit Wohnzimmer und Garage. Anbau aus 1984, um 1987 erweitert, Dachgeschoss teilweise ausgebaut.

Befunde des Gutachters · 6 Befunde

  • Fassade (2)
  • Innenausbau (2)
  • Dach
  • Außenanlagen

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.