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Doppelhaushälfte in Kiel - Pries

Dorf 12, 24159 Kiel - Pries, Schleswig-Holstein

Versteigerung in 34 Tagen

Verkehrswert

410.000 €

Termin

10. Dezember 2026

10:00 Uhr

Verkehrswert

410.000€

Im Vergleich: 58 % über dem mittleren Verkehrswert der 23 Häuser, die aktuell in Schleswig-Holstein versteigert werden (260.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
205.000287.000

Im ersten Termin: Unter 205.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 287.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

10. Dezember 2026 · 10:00 Uhr

Amtsgericht

Kiel

Versteigerungsort

Deliusstraße 22, 24114 Kiel

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

22 K 17-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 3. Dezember 2026

  • 41.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Donnerstag, 10. Dezember 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Kiel
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Schleswig-Holstein · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %18.655 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.435 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %861 €
Summe Nebenkosten20.951 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

307.951 €

287.000 € Kaufpreis + 20.951 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung41.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 14.551 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Doppelhaushälfte

Ort

24159 Kiel - Pries

Amtliche Objektbeschreibung

22 K 17-25: Doppelhaushälfte in Kiel - Pries

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.