Ahrensdorfer Straße 23, 14959 Trebbin, Brandenburg
Verkehrswert
67.000 €
Termin
6. Januar 2027
13:00 Uhr
67.000€
Im ersten Termin: Unter 33.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 46.900 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
6. Januar 2027 · 13:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Saal 215
Aktenzeichen
0002 K 0138/2026
Nächste Schritte
Mittwoch, 30. Dezember 2026
Mittwoch, 6. Januar 2027
ca. Februar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Brandenburg · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
50.431 €
47.000 € Kaufpreis + 3.431 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.383 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
baureifes Grundstück
Ort
14959 Trebbin
Flur 7, Flurstück 300
Gebäude- und Freifläche
Ahrensdorfer Straße 23, 901m²
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Das Objekt ist gelegen in 14959 Trebbin, Ahrensdorfer Straße 23. Gemäß dem Gutachten handelt es sich bei dem Grundstück um baureifes Land. Zum Zeitpunkt der Besichtigung wird das Grundstück augenscheinlich zur Hälfte vom Nutzer des Nachbargrundstückes genutzt. Die Einfriedung des Grundstücks entspricht nicht den tatsächlichen Grundstücksgrenzen.;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.