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Zweifamilienwohnhaus mit Garage/Stall in Schönwalde am Bungsberg

Eutiner Straße 14, 23744 Schönwalde am Bungsberg, Schleswig-Holstein

Versteigerung in 18 Tagen

Verkehrswert

162.000 €

Termin

24. November 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

162.000€

Im Vergleich: 38 % unter dem mittleren Verkehrswert der 23 Häuser, die aktuell in Schleswig-Holstein versteigert werden (260.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
81.000113.400

Im ersten Termin: Unter 81.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 113.400 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

24. November 2026 · 09:00 Uhr

Amtsgericht

Eutin

Versteigerungsort

Anschrift noch nicht erfasst

Anschrift und Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

81 K 36-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 17. November 2026

  • 16.200 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Dienstag, 24. November 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Eutin
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Schleswig-Holstein · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %7.345 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %565 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %339 €
Summe Nebenkosten8.249 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

121.249 €

113.000 € Kaufpreis + 8.249 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung16.200 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.729 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Zweifamilienwohnhaus mit Garage/Stall

Ort

23744 Schönwalde am Bungsberg

Amtliche Objektbeschreibung

81 K 36-25: Zweifamilienwohnhaus mit Garage/Stall in Schönwalde am Bungsberg

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.