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Zweifamilienhaus mit Nebengebäuden in Wilhelmsburg

Straße der Einheit 1, 17379 Wilhelmsburg, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 13 Tagen

Verkehrswert

168.000 €

Termin

19. November 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

168.000€

Im Vergleich: 8 % unter dem mittleren Verkehrswert der 26 Häuser, die aktuell in Mecklenburg-Vorpommern versteigert werden (183.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
84.000117.600

Im ersten Termin: Unter 84.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 117.600 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

19. November 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Baustraße 9, 17389 Anklam

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

513 K 38-23

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 12. November 2026

  • 16.800 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerungin 13 Tagen

Donnerstag, 19. November 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Pasewalk Zweigstelle Anklam
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %7.080 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %590 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %354 €
Summe Nebenkosten8.024 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

126.024 €

118.000 € Kaufpreis + 8.024 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung16.800 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.983 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Zweifamilienhaus mit Nebengebäuden

Ort

17379 Wilhelmsburg

Amtliche Objektbeschreibung

513 K 38-23: Zweifamilienhaus mit Nebengebäuden in Wilhelmsburg OT Eichhof

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.