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Zwei Mehrfamilienwohnhäuser und Nebengebäude im Seebad Bansin in Seebad Bansin

Seestraße 35, 17429 Seebad Bansin, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 77 Tagen

Verkehrswert

650.000 €

Termin

22. Januar 2027

09:30 Uhr

Verkehrswert

650.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
325.000455.000

Im ersten Termin: Unter 325.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 455.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

22. Januar 2027 · 09:30 Uhr

Amtsgericht

Greifswald

Versteigerungsort

Domstraße 7, 17489 Greifswald

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

41 K 74-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 15. Januar 2027

  • 65.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Freitag, 22. Januar 2027

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Greifswald
Kaufpreiszahlung

ca. März 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern · GrESt 6,0 %

Grunderwerbsteuer6,0 %27.300 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %2.275 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.365 €
Summe Nebenkosten30.940 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

485.940 €

455.000 € Kaufpreis + 30.940 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung65.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 23.069 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Zwei Mehrfamilienwohnhäuser und Nebengebäude im Seebad Bansin

Ort

17429 Seebad Bansin

Amtliche Objektbeschreibung

41 K 74-25: Zwei Mehrfamilienwohnhäuser und Nebengebäude im Seebad Bansin

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.