Nordrhein-Westfalen
Verkehrswert
97.500 €
Termin
5. Februar 2027
09:00 Uhr
97.500€
Im Vergleich: 45 % über dem mittleren Verkehrswert der 109 Eigentumswohnungen, die aktuell in Nordrhein-Westfalen versteigert werden (67.100 €).
Im ersten Termin: Unter 48.750 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 68.250 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
5. Februar 2027 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Siegen, Hauptgebäude, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Etage 1, Sitzungssaal 2102 - Flachbau -
Aktenzeichen
0019 K 0011/2026
Nächste Schritte
Freitag, 29. Januar 2027
Freitag, 5. Februar 2027
ca. März 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
Über Auctia, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
72.964 €
68.000 € Kaufpreis + 4.964 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 3.448 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Wohnungseigentumsrecht
Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus im 1.OG und DG mit zwei Stellplätzen. Aufteilung: 3 Zimmer, 1 Küche, 2 Flure, 1 Bad, 1 Abstellraum.
Baujahr 1960 gemäß Bauakte. Wohnfläche 84 qm.
Gasheizung Baujahr 2026.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.