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Wohnung (Reihenmittelhaus) in Sylt

Alter Kirchenweg 25, 25980 Sylt, Schleswig-Holstein

Versteigerung in 63 Tagen

Verkehrswert

1.350.000 €

Termin

8. Januar 2027

10:00 Uhr

Verkehrswert

1.350.000€

Im Vergleich: 419 % über dem mittleren Verkehrswert der 23 Häuser, die aktuell in Schleswig-Holstein versteigert werden (260.000 €).

Wertgrenzen
50 %70 %
675.000945.000

Im ersten Termin: Unter 675.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 945.000 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

8. Januar 2027 · 10:00 Uhr

Amtsgericht

Niebüll

Versteigerungsort

Sylter Bogen 1 a, 25899 Niebüll

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

7 K 22-24

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 1. Januar 2027

  • 135.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Freitag, 8. Januar 2027

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Niebüll
Kaufpreiszahlung

ca. Februar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Schleswig-Holstein · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %61.425 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %4.725 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %2.835 €
Summe Nebenkosten68.985 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

1.013.985 €

945.000 € Kaufpreis + 68.985 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung135.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 47.912 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Wohnung (Reihenmittelhaus)

Ort

25980 Sylt

Amtliche Objektbeschreibung

7 K 22-24: Wohnung (Reihenmittelhaus) in Sylt OT Keitum

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.