Luxemburger Straße 58, 66663 Schwemlingen, Saarland
Verkehrswert
344.000 €
Termin
6. November 2026
09:15 Uhr
344.000€
Im Vergleich: 22 % über dem mittleren Verkehrswert der 133 Mehrfamilienhäuser, die aktuell in Deutschland versteigert werden (282.000 €).
Im ersten Termin: Unter 172.000 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 240.800 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.
Versteigerungstermin
6. November 2026 · 09:15 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Merzig, Wilhelmstraße 2, -Sitzungssaal 102
Aktenzeichen
0011 K 0031/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Freitag, 30. Oktober 2026
Freitag, 6. November 2026
ca. Dezember 2026
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Auctia Pro wertet sie für Sie aus.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Saarland · GrESt 6,5 %
Gesamtinvestition
258.593 €
241.000 € Kaufpreis + 17.593 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 12.219 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Wohn-/Geschäftshaus
Ort
66663 Schwemlingen
(ohne Gewähr): Gebäude mit gemischten Nutzungen (Gaststätte, Fremdenzimmer, Laden, Wohnung, Praxis, Nebengebäude).
Hinweis: Eine Begehung bzw. Innenbesichtigung durch den Gutachter konnte nicht erfolgen.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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