Zur Karte

Waldfläche in Bad Saarow-Pieskow

15526 Bad Saarow-Pieskow, Brandenburg

Versteigerung in 26 Tagen

Verkehrswert

1.900 €

Termin

2. Dezember 2026

10:00 Uhr

Verkehrswert

1.900€

Wertgrenzen
50 %70 %
9501.330

Im ersten Termin: Unter 950 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 1.330 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

2. Dezember 2026 · 10:00 Uhr

Amtsgericht

Frankfurt (Oder)

Versteigerungsort

Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

3 K 54-24

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 25. November 2026

  • 190 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Mittwoch, 2. Dezember 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Brandenburg · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %65 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %5 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %3 €
Summe Nebenkosten73 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

1.073 €

1.000 € Kaufpreis + 73 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung190 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 51 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Waldfläche

Ort

15526 Bad Saarow-Pieskow

Amtliche Objektbeschreibung

3 K 54-24: Waldfläche in Bad Saarow-Pieskow

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.