Zur Karte

Vierfamilienhaus mit Doppelgarage in Stuttgart-Botnang

Wengertstraße 6, 70195 Stuttgart-Botnang, Baden-Württemberg

Versteigerung Heute um 09:00 Uhr

Verkehrswert

1.005.000 €

Termin

6. November 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

1.005.000€

Wertgrenzen
50 %70 %
502.500703.500

Im ersten Termin: Unter 502.500 € versagt das Gericht den Zuschlag, unter 703.500 € kann ein Gläubiger beantragen, ihn zu versagen.

Versteigerungstermin

6. November 2026 · 09:00 Uhr

Amtsgericht

Stuttgart

Versteigerungsort

Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

5 K 145-23

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 30. Oktober 2026

  • 100.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
VersteigerungHeute

Freitag, 6. November 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Stuttgart
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Baden-Württemberg · GrESt 5,0 %

Grunderwerbsteuer5,0 %35.200 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %3.520 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %2.112 €
Summe Nebenkosten40.832 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

744.832 €

704.000 € Kaufpreis + 40.832 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung100.500 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG).

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 35.693 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Vierfamilienhaus mit Doppelgarage

Ort

70195 Stuttgart-Botnang

Amtliche Objektbeschreibung

5 K 145-23: Vierfamilienhaus mit Doppelgarage in Stuttgart-Botnang

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Auctia übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.